Reduzierung der Fördersätze bei der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ab dem 7. August 2024

20 August 2024

Reduzierung der Fördersätze bei der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ab dem 7. August 2024

 Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

Die neuen Förderkonditionen – hier dargestellt für das Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 – stellen sich wie folgt dar:

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben Fragen und wünschen ein erstes Beratungsgespräch?
Bitte füllen Sie hierfür unser Kontaktformular aus, um Sie per E-Mail erreichen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen.

ECA Concept

Messerschmittstr. 5 • D-87437 Kempten
Tel +49 831 960162-0
E-Mail: info@eca-concept.de

Besuchen Sie uns bei:

Bitte füllen Sie mindestens die mit (*) markierten Felder aus. Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.