Reduzierung der Fördersätze bei der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ab dem 7. August 2024
20 August 2024Reduzierung der Fördersätze bei der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ab dem 7. August 2024
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.
Die neuen Förderkonditionen – hier dargestellt für das Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 – stellen sich wie folgt dar:
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier.