CSRD-Update: Europäisches Parlament verabschiedet finale Schwellwerte der Nachhaltigkeitsberichterstattung
18 Dezember 2025Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament in seiner abschließenden Plenarabstimmung die vorläufige Einigung von Rat und Parlament vom 09. Dezember 2025 endgültig verabschiedet. Damit ist auf EU-Ebene der zentrale Inhalt des „Omnibus I“-Pakets zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorgaben politisch bestätigt: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird künftig auf einen deutlich kleineren Anwenderkreis begrenzt.
Kern der nun verabschiedeten Anpassungen sind die finalen Schwellwerte für die CSRD-Berichtspflicht. Nachhaltigkeitsberichte werden demnach nur noch von Unternehmen verlangt, die im Durchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Mio. € erzielen. Damit wird der Anwendungsbereich gegenüber der bisherigen CSRD-Systematik deutlich reduziert.
Hintergrund des Beschlusses ist das von der EU-Kommission angestoßene Omnibus-Paket Nachhaltigkeit, das darauf abzielt, Unternehmen von einer Vielzahl paralleler Berichtspflichten – insbesondere aus CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie – zu entlasten. Im Mittelpunkt standen dabei die Reduktion doppelter Inhalte, die Vereinfachung von Vorgaben sowie der Schutz kleinerer Unternehmen vor indirekten Berichtspflichten entlang der Lieferkette. Ziel ist es, administrative Belastungen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken.
Mit dem Votum des Europäischen Parlaments ist der wesentliche Gesetzgebungsschritt auf Parlamentsebene erfolgt. Als nächste Schritte folgen die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sowie die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. In Deutschland wird hierfür das seit längerem erwartete CSRD-Umsetzungsgesetz maßgeblich sein, das die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführt.
Parallel dazu wird die weitere Ausgestaltung der Berichtsanforderungen über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Die EU-Kommission arbeitet an einer vereinfachten Fassung bzw. Anpassung der ESRS. Ziel ist, die Standards so rechtzeitig verfügbar zu machen, dass sie für das Berichtsjahr 2027 angewendet werden können.
Unternehmen, die künftig (weiter) in den Anwendungsbereich fallen, sollten die kommenden Monate nutzen, um interne Zuständigkeiten, Datenprozesse und Schnittstellen zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung konsistent aufzusetzen – insbesondere mit Blick auf die erwarteten Anpassungen der ESRS und die nationale Umsetzung.


