Strom- und Energiesteuerentlastung

Entlastungsmöglichkeiten konsequent nutzen

Sie sind hier: eca-concept.de / Leistungen / Wirtschaft & Fördermittel / Strom- und Energiesteuerentlastung

Strom- und Energiesteuerentlastung

Für Unternehmen bestehen diverse Möglichkeiten, ihre Belastung durch Strom- und/oder Energiesteuer zu reduzieren. Dies betrifft vor allem die folgenden Paragraphen bzw. Regelungen:

Stromsteuer

Energiesteuer

Dazu kommen weitere mögliche Entlastungen in anderen Bereichen der Strom- und Energiesteuer, die je Einzelfall zu prüfen sind.

ECA prüft anhand der bisherigen Entlastungsanträge, ob diese korrekte Strom- und Energiemengen widerspiegeln. Zudem wird durch Befragung des Betriebspersonals und gezielten Betriebsbegehungen die tägliche betriebliche Praxis auf mögliche (weitere) Entlastungen überprüft. Insbesondere die §§ 9a StromStG bzw. 51 EnergieStG, die bestimmte Prozesse und Verfahren teils komplett von der Strom- und Energiesteuer befreien können, sind den Unternehmen oft nicht bekannt.

Hier kann ein gezielter Blick von außen helfen, ohne großen Invest von teils erheblichen Entlastungssummen jährlich zu profitieren. Gerne unterstützt Sie hierbei ECA. Sprechen Sie uns einfach an.

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben Fragen und wünschen ein erstes Beratungsgespräch?
Bitte füllen Sie hierfür unser Kontaktformular aus, um Sie per E-Mail erreichen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen.

ECA Concept

Messerschmittstr. 5 • D-87437 Kempten
Tel +49 831 960162-0
E-Mail: info@eca-concept.de

Besuchen Sie uns bei:

Bitte füllen Sie mindestens die mit (*) markierten Felder aus. Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.