Erste Erfahrungsberichte zum “neuen” Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 im Jahr 2015

12 Juni 2015

Generell führen Auditoren der Energy Consulting Allgäu seit Jahren Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 durch. Der Fokus hierbei lag aber oftmals in der detaillierten Energieeffizienzanalyse. Durch die gesetzlichen Anforderungen geht es im Jahr 2015 vor allem um die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen (geregelt u.a. durch das BAFA-Merkblatt zum EDL-G).

Seit Beginn des Jahres hat sich in Sachen “neue Form” des Energieaudits einiges getan. Nachfolgend wollen wir Ihnen daher einen kleinen Einblick in die Praxis geben.

Seit der Verabschiedung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist die Zahl der Anfragen zur Durchführung eines Energieaudits sprunghaft angestiegen. Glücklicherweise muss man sagen, haben einige Unternehmen die Gunst der Stunde erkannt, nämlich dass es vorteilhaft ist, in der ersten Jahreshälfte mit dem Energieaudit zu beginnen, da abzusehen ist, dass Auditoren in der zweiten Jahreshälfte mit Anfragen überrollt werden. Bei diesen genannten Unternehmen haben wir ein Energieaudit durchgeführt und hierbei verschiedene Resonanzen erfahren und Erkenntnisse gesammelt.

Generell fällt auf, dass teils regelrechte Ablehnung gegenüber dem Energieaudit vorherrscht, was verständlich ist, da die Durchführung des Energieaudits gesetzlich vorgegeben und nicht unbedingt von den Unternehmen gewünscht wurde.

Die Informationen, die zum Energieaudit zur Verfügung stehen, sind in der Praxis bei den Unternehmen nur vereinzelt angekommen. So herrscht teilweise Unwissenheit darüber, was beim Energieaudit wirklich gefordert ist. Reichen Energierechnungen als Grundlage aus oder entspricht das Ganze eher einer vollumfänglichen Energieeffizienzberatung? Auch wir als befähigte Auditoren müssen uns bemühen, eine Abgrenzung zwischen der Durchführung des Energieaudits und einer Energieeffizienzanalyse zu finden.

Insgesamt reagieren die Unternehmen trotz allem vergleichsweise (noch) gelassen auf die Anforderungen des Energieaudits. Dies äußert sich vor allem in langwierigen Datenaustauschprozessen. Es ist aber davon auszugehen, dass mit Näherkommen der Frist 05.12.2015 eine deutlich straffere Energieauditdurchführung, sowohl seitens Unternehmen als auch der Auditoren stattfinden wird.

Alles in allem konnten wir viele Unternehmen in Bezug auf das Energieaudit (zurecht) beruhigen. Gewissen Vorgaben müssen erfüllt werden, dies ist aber mit entsprechender Unterstützung in pragmatischer Art und Weise möglich.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Thema weiter entwickelt – wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden.

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