Task Force zur Unterstützung von Unternehmen bei Bearbeitung der stichprobenartigen Prüfung durch das BAFA (Anforderungen EDL-G)
02 August 2016Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) trat – basierend auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, Artikel 8 der EED) – im April 2015 in Kraft. Danach wurden Unternehmen mit Nicht-KMU-Status dazu verpflichtet, Energieaudits (Frist: 05.12.2015, später verlängert bis 30.04.2016, wenn glaubhaft seitens der Organisation dargelegt werden kann, dass eine Durchführung 2015 nicht möglich war) in Anlehnung an die DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativ zur DIN EN 16247-1 werden auch zertifizierte Energiemanagementsysteme gemäß DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS akzeptiert, vorausgesetzt, diese sind bis Ende 2016 vollständig eingeführt und der erfolgreiche Betrieb durch ein Zertifikat (bzw. im Fall von EMAS durch die Verifizierung/Validierung eines Umweltgutachters) bescheinigt.
Seit einigen Monaten läuft das stichprobenartige Prüfverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA). Die Unternehmen werden hier konsequent und strikt zum Nachweis der entsprechenden Umsetzung des EDL-G aufgefordert. In diesem Zuge wurden wohl einige Unternehmen überrascht, da sie sich bis zum Zeitpunkt der Anfrage des BAFA nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hatten. Bei ECA Concept kam es verstärkt zu Anfragen von Unternehmen, die das EDL-G – aus verschiedensten Gründen – nicht umgesetzt haben, nun aber von der Prüfung des BAFA betroffen sind. Zur kurzfristigen Unterstützung dieser Unternehmen hat ECA Concept eine Task Force, bestehend aus anerkannten Energieauditoren, gegründet, um diesen Unternehmen die zeitnahe Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 zu ermöglichen und damit die eigene Verhandlungsposition bei der weiteren Abstimmung mit dem BAFA zu stärken (gerade in puncto des fälligen Bußgeldes). Sollten Sie hiervon auch betroffen sein, so können Sie gern auf uns zukommen und wir helfen Ihnen pragmatisch weiter.