Aktuelle Mitteilung des BMWi zur Durchführung von Energieaudits
22 September 2020Seitens des BMWi bzw. BAFA wurde am 18.09.2020 eine aktuelle Mitteilung zur Handhabung von Energieaudits in Zeiten der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Das BMWi gab Anfang April 2020 per Rundschreiben bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass fällige Energieaudits nachgeholt werden müssen, sobald die Pandemielage dies wieder ermöglicht, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.
Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.
Die energieauditpflichtigen Unternehmen werden daher aufgefordert, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum
28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war.
Die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage wurden dementsprechend aktualisiert und können hier eingesehen werden.