BAFA aktualisiert Merkblatt zur Abwärmeplattform mit neuen Bagatellschwellen

19 August 2024

BAFA aktualisiert Merkblatt zur Abwärmeplattform mit neuen Bagatellschwellen

Am 12. August 2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine aktualisierte Version des „Merkblatts für die Plattform für Abwärme“ veröffentlicht. Die neue Version bringt wesentliche Änderungen mit sich, insbesondere die Einführung von Bagatellschwellen, die bestimmte Abwärmequellen von der Meldepflicht befreien.

Ab sofort gelten für die Meldepflicht an die Abwärmeplattform die folgenden Bagatellschwellen: Eine jährliche Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr und eine Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr. Abwärmequellen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, müssen nicht mehr gemeldet werden. Darüber hinaus sind Abwärmequellen von der Meldepflicht befreit, wenn sie weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung stehen oder im Jahresdurchschnitt eine Temperatur von unter 25 °C aufweisen.

Das aktualisierte Merkblatt enthält auch ein neues Kapitel, das sich mit Ausnahmeregelungen und Sonderfällen befasst. Dazu zählen unter anderem Industrieparks mit gemeinsamen Abwärmeströmen sowie Regelungen zur Meldung bei Mietern, Firmen- und Standortschließungen oder Unternehmensumwandlungen. Zudem wurden die Möglichkeiten zur Schätzung und Modellierung von Abwärmewerten erweitert.

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