BAFA aktualisiert Merkblatt zur Abwärmeplattform mit neuer Frist für zweite Meldung

23 Dezember 2024

Am 17. Dezember 2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine aktualisierte Version des „Merkblatts für die Plattform für Abwärme“ veröffentlicht. Die neue Version 1.4 bringt keine wesentlichen Änderungen mit sich. Sie bestätigt die eingeführten Bagatellschwellen für die Meldepflicht, verschiebt jedoch die Frist für die zweite Meldung der Abwärmepotentiale.

Die jährliche Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr und die Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr bleiben als Bagatellschwellen bestehen. Zudem müssen Abwärmequellen die weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung stehen oder im Jahresdurchschnitt eine Temperatur von unter 25 °C aufweisen müssen auch weiterhin nicht mehr gemeldet werden.

Das aktualisierte Merkblatt enthält jedoch eine Verschiebung der Frist für die zweite Meldung bzw. Aktualisierung der Abwärmepotentiale. Diese wurde vom ursprünglich 31.03.2025 auf den 31.03.2026 verschoben, da davon ausgegangen wird, „dass sich in den ersten drei Monaten 2025 keine meldepflichtigen Änderungen bzgl. der Abwärme ergeben“.

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