BAFA veröffentlicht neue Merkblätter für das EnEfG und das Energieaudit nach dem EDL-G

06 Oktober 2025

Zum 01.10.2025 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zwei neue Merkblätter. Diese betreffen zum einen das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und zum anderen das Merkblatt für Energieaudits nach den Bestimmungen der §§ 8 ff. des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Zusätzlich wurden Formulare wie das Rückmeldeformular zur Stichprobenkontrolle erleichtert. Das Ziel dieser Neuerungen ist laut BAFA eine vereinfachte Dokumentation und Handhabung für Unternehmen und Energieauditoren. Somit sollen sowohl der Verwaltungsaufwand als auch die Nachweispflichten reduziert werden, ohne die Qualität der Energieeffizienzmaßnahmen zu beeinträchtigen.

Die Änderungen betreffen folgende Merkblätter sowie Formulare und werden im Folgenden erläutert:

Aktualisierung des Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Merkblatt wurde zum 01.10.2025 aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Umsetzungspläne bezüglich Veröffentlichung und Stichprobenprüfung.

Veröffentlichung von Umsetzungsplänen

Nach der aktualisierten Version des Merkblattes sind fortan Unternehmen, die ihren jährlichen Gesamtendenergieverbrauch im Veröffentlichungszeitraum der Umsetzungspläne unter 2,5 GWh/a senken, nach § 9 EnEfG nicht mehr verpflichtet, Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.

Stichprobenprüfung von Umsetzungsplänen

Die Prüfung der Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG konzentriert sich künftig auf nicht wirtschaftliche Maßnahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen vollständig im Plan enthalten sind.

Für die Durchführung der neuen Stichprobenprüfung gilt: Mindestens fünf Maßnahmen oder 40 % der nicht aufgenommenen Maßnahmen sind einer Prüfung (gemäß neuer Prüfkriterien, Ausnahmen und Formularen) zu unterziehen. Außerdem müssen nicht wirtschaftliche Maßnahmen mit einem Endenergieeinsparpotenzial von mehr als 5 % des Gesamtverbrauchs eines Unternehmens Teil der Stichprobe sein.

Bestätigungsformular für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen nach § 9 EnEfG

Das Bestätigungsformular wurde an die neue Stichprobenregelung zur Überprüfung der Maßnahmen angepasst.

Aktualisierung des Merkblatts für Energieaudits

Das Merkblatt wurde ebenfalls zum 01.10.2025 aktualisiert und an die Änderungen bezüglich Veröffentlichung und Stichprobenprüfung von Umsetzungsplänen sowie die Erleichterungen der Formulare angepasst.

Formular „Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits“

Beim Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits genügt künftig die Bestätigung des Energieauditors nach § 8a EDL-G über die korrekte Durchführung und das Abschlussdatum – die Unterschrift des Unternehmensvertreters entfällt.

 Formular zur „Bestätigung der Richtigkeit der Angaben“

Das Formular zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Rückmeldeformular entfällt ersatzlos. Die persönliche Erklärung zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe im elektronischen Rückmeldeformular-Stichprobenkontrolle ist künftig ohne Unterschrift ausreichend.

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