BAFA veröffentlicht neue Merkblätter zu Gesamtenergieverbrauch und Abwärmeplattform
05 Februar 2024Aktualisiert: Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs
Durch das Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November (wir berichteten) wird nun der Gesamtendenergieverbrauch maßgeblich zur Einordnung, ob Unternehmen in den Anwendungsbereich des EnEfG fallen oder nicht. Dabei geht es sowohl um die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 EnEfG (ab einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von > 7,5 GWh) als auch um die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach § 9 EnEfG und die Meldepflicht für Abwärmepotentiale über eine Plattform nach § 17 EnEfG (jeweils bei über 2,5 GWh durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch). Daher wurde das bestehende „Merkblatt Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs“ zur Berücksichtigung der EnEfG-Anforderungen aktualisiert.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft hierbei die Bilanzierung des Kraftstoffverbrauchs von geleasten Fahrzeugen. Ist das Unternehmen maßgeblich für den Kraftstoffverbrauch verantwortlich, so ist dieser Verbrauch in der Unternehmensbilanz bzw. dem Energieverbrauch zu berücksichtigen. Bisher konnte der Kraftstoffverbrauch unberücksichtigt bleiben. Dies bezog sich aber einzig auf den Anwendungsbereich nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das EnEfG steigert nun die Anforderungen.
Das Merkblatt ist abrufbar unter www.bafa.de -> Energie -> Energieberatung & Energieaudit -> Energieaudit nach EDL-G -> im Bereich der Publikationen
Neu: Merkblatt für die Plattform für Abwärme
Das EnEfG sieht für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr vor, dass diese Abwärmedaten auf einer öffentlichen Plattform bereitstellen. Hierfür wurde nun ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die Meldepflichten für Unternehmen konkretisiert wurden.
Das Merkblatt ist abrufbar unter www.bfee-online.de -> Effizienzpolitik -> Plattform für Abwärme
Sollten Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihres Energieverbrauchs benötigen oder bei der Meldung Ihrer Abwärmedaten an das Portal, so melden Sie sich gerne.