Besondere Ausgleichsregelung

Unterstützung bei Klärung, Umsetzung und Beantragung

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Besondere Ausgleichsregelung

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ nach § 63 ff. EEG bietet die Möglichkeit, dass stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Hintergrund dieser vorgesehenen Möglichkeit ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze der stromkostenintensiven Industrie aufgrund der im Vergleich zur internationalen Konkurrenz hohen Strompreise nicht gefährdet werden sollen.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob die Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Ihr Unternehmen in Frage kommt, sowie bei der Umsetzung und Beantragung.

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