BMWi: Durchführung von Energieaudits bis Ende April 2016 möglich

20 Januar 2016

Das BMWi hat offiziell den Ermessensspielraum des BAFA bestätigt und erkennt damit an, dass es aufgrund von Beraterengpässen nicht allen Unternehmen möglich war, das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bis zum 05. Dezember des vergangenen Jahres abzuschließen.

Wie angekündigt, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab Anfang 2016 stichpunktartig die Durchführung eines Energieaudits überprüfen. Wenn zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein abgeschlossenes Audit nachgewiesen werden kann, dies aber bis Ende April 2016 nachgeholt werden kann und gleichzeitig die Gründe für das Versäumnis dem BAFA gegenüber glaubhaft dargelegt werden können, geht das BAFA aber von einem ernsthaften Bemühen des Unternehmens aus und kann von einer Strafe absehen.

Auch das BMWi erkennt nun an, dass limitierte Kapazitäten bei Beratern bei einem Teil der verpflichteten Unternehmen trotz ihres Bemühens zu einer Fristüberschreitung geführt haben können. In solchen Fällen wird damit nicht automatisch ein Bußgeld fällig, sofern das Versäumnis als nicht selbst-verschuldet angesehen werden kann.

Gleichzeitig betont das BMWi aber auch ausdrücklich, dass die vom BAFA gewährten Ermessensspielräume umso geringer sind, je länger die Frist überschritten wird. Ab Ende April werden somit keine objektiven Hinderungsgründe mehr für ein nicht durchgeführtes Audit geltend gemacht werden können.

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