Die aktuelle Fördermittellandschaft
22 Oktober 2021Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.
(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672)
Erhöhung der Energieeffizienz als Schwerpunkt
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Vielzahl von Maßnahmen und Strukturveränderungen in verschiedenen Sektoren notwendig. Eines der Schwerpunktthemen stellt der Ausbau der regenerativen Energieträger, die die fossilen Energieträger (insbesondere Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel) vollständig substituieren soll. Ein politisches Instrument hierfür ist unter anderem die 2021 eingeführte CO2-Abgabe, die die fossilen Energieträger sukzessiv verteuert, um eine Motivation in die Investition alternativer Möglichkeiten zu schaffen. Neben diesem eher negativ konnotierten Anreiz ist aber beachten, dass sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in jüngster Vergangenheit umfangreiche Fördermöglichkeiten geschaffen wurden. Es stehen Möglichkeiten sowohl zur Förderung von erneuerbaren Energien als auch zu einem weiteren im Zusammenhang stehenden Schwerpunktthema zur Verfügung – der Erhöhung der Energieeffizienz.
Entwicklung der Fördermittellandschaft
Betrachtet man die Entwicklung der Fördermittellandschaft, so wurden noch nie so viele finanzielle Mittel für Maßnahmen mit Energierelevanz bereitgestellt. Entscheidend hierbei ist, dass insbesondere die Zugänglichkeit der Fördermittel deutlich erweitert worden ist. Gab es vor einiger Zeit nur die Möglichkeit eines Zuschusses für KMU (kleines und mittleres Unternehmen) und nur für bestimmte Technologien, so wurden hinsichtlich der Unternehmensgröße die Begrenzungen nahezu vollständig aufgehoben, wenngleich KMU weiterhin durch eine höhere Zuschussquote begünstigt werden. Auch die Einschränkungen auf bestimmte Technologien wurde deutlich gelockert, sodass auch Investitionen in den Maschinenpark mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden können. In Verbindung mit dem ebenfalls gestiegenen Angebot an Fördermöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung wurden somit Ausschlusskriterien einer Förderung bei Investitionen in die technische und strukturelle Modernisierung eines Unternehmens nahezu vollständig eliminiert.
Insbesondere im bzw. nach dem ersten Lockdown im 2. / 3. Quartal 2020 war ein hohes Aufkommen an Fördermittelanträgen zu verzeichnen. Hier nutzten viele Unternehmen die Gelegenheit dieser Entschleunigung, um (teils mehrfach verschobene) Investitionen anzugehen. Diese Antragsflut führte zu starken Verzögerungen bei den Fördermittelgebern, die sich noch weit in das Jahr 2021 erstreckten. Die Tatsache, dass trotz des hohen Antragsvolumens zu keinem Zeitpunkt ein Antragsstopp verhängt oder eine Obergrenze der verfügbaren Fördermittel gesetzt wurde, verdeutlicht den Stellenwert und bekräftigt den politischen Willen, die Modernisierung von Unternehmen finanziell stark zu unterstützen.
Unterstützung im Förderdschungel
Die Kehrseite des umfangreichen Fördermittelangebotes ist die Schwierigkeit, sich in diesem Dschungel zurecht zu finden und das richtige Förderprogramm zu finden. Hier lohnt sich nicht nur bei konkret geplanten Maßnahmen eine gezielte Fördermittelberatung, sondern auch eine ganzheitliche Analyse, um Synergieeffekte von zusätzlich geplanten oder weiteren sinnvollen Maßnahmen zu nutzen. ECA Concept steht hier sowohl bei der Beratung als auch bei der Erstellung von (für die Antragstellung teils erforderlichen) Gutachten zur Verfügung.