EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022 – was bereits bekannt ist

02 März 2022

Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 entfällt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2021 und damit ein halbes Jahr früher, als ursprünglich geplant. Es ist vorgesehen, dass die Stromlieferanten über Anpassungen und Ergänzungen der Paragraphen 41 und 118 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet werden, die Entlastung durch die entfallende EEG-Umlage in voller Höhe (3,723 Cent/kWh) an die Letztverbraucher weiterzugeben.

Für Unternehmen, die bisher von der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2021 profitierten, müssen damit nicht wie jedes Jahr üblich bis zum 30. Juni einen Antrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Falls sie jedoch für 2023 bei der KWK- und Offshore-Netzumlage entlastet werden möchten, ist jedoch weiterhin das derzeit noch gültige BAFA-Antragsverfahren erforderlich, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung beantragt werden muss. Für die geplante Neuregelung, die im Antragsjahr 2023 für das Begrenzungsjahr 2024 greifen soll, wird zu Ostern 2022 eine Aussage erwartet.

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