Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Geförderte Beratung als Startpunkt

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Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Zum 01.01.2021 ist die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft in Kraft getreten. Diese bündelt bereits bestehende Förderprogramme, wie z. B. die „Energieberatung im Mittelstand“ und die „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“.

 

Inhalt der Förderrichtlinie sind:

Die maximal mögliche Förderhöhe hängt jeweils von diversen Faktoren ab, wie z. B. der Unternehmensform, den jährlichen Energiekosten oder der Gebäudegrundfläche. Abhängig vom gewählten Fördermodul kann die maximale Förderung dabei bis zu 80 % bzw. 10.000 € betragen. Primär förderberechtigt sind insbesondere:

Gerne unterstützt ECA Sie bei Ihren Vorhaben mit einer geeigneten Beratung aus den unterschiedlichen Angeboten der EBN. Hierfür können wir auf langjährige Erfahrungen bei der Durchführung von Energieberatungen im Mittelstand in unterschiedlichen Branchen zurückgreifen.

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