Neben Potentialen bei der Effizienzsteigerung ist es auch möglich, Energiekosten in nicht unerheblichem Maße dadurch zu senken, dass Möglichkeiten der Rückerstattung, Entlastung, Begrenzung oder Erleichterung genutzt werden.
Oft stellt sich der Fall dar, dass nicht alle möglichen Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragt werden oder die Möglichkeiten von Vergütungen oder Abgabenbegrenzungen für das Kraft-Wärme-Kopplungs- oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht vollumfänglich bekannt sind. Darüber hinaus bestehen weitere zahlreiche Möglichkeiten, die Abgabenlast im Wirkungsbereich Energie für ein Unternehmen zu verringern. Dazu werden mitunter monatlich neue Regelungen veröffentlicht, die es erfordern, stets einen aktuellen Wissensstand aufzuweisen, gerade auch wenn damit Pflichten einher gehen, wie z. B. die zahlreichen Meldepflichten. In vielen Fällen ist jedoch das Wissen über etwaige Gesetzesänderungen nicht vorhanden und auch die Auslegung der Gesetzes- und Verordnungstexte ist nicht immer eindeutig.
Der erste Schritt zur Ausnutzung möglicher Kostenreduktionen in diesem Bereich ist die Schaffung einer transparenten und konsistenten Datenbasis. Auf dieser Basis können im nächsten Schritt im Zuge einer Analyse weitere Potentiale zur Energiekostenoptimierung identifiziert werden, um anschließend diese in der täglichen Praxis zu realisieren. Gerne unterstützen die Fachexperten von ECA Sie dabei.