Information zur Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
20 April 2015Die seit Januar verabschiedete Energieberatung im Mittelstand bietet Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit innerhalb einer geförderten Beratung Energieeinsparpotentiale aufzudecken, Umsetzungskonzepte zu erstellen oder bereits entwickelte Energieeinsparkonzepte zu realisieren. Diese Beratung löst die bisher von der KfW geförderte KMU Initial- und Detailberatung ab.
Antragsberechtigte Unternehmen werden in zwei Kategorien aufgeteilt:
Unternehmen | Unternehmen | |
Jährliche Energiekosten | Über 10.000 € | Max. 10.000 € |
Zuwendung | 80 % | 80 % |
Maximum | 8.000 € | 800 € |
Beratungszeitraum | Max. 12 Monate |
Unternehmen, welche Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§10 StromStG und § 55 EnergieStG) oder im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben, sind NICHT antragsberechtigt.
Drei Mitarbeiter der Energy Consulting Allgäu sind gelistete Energieeffizienz-Experten für die Energieberatung im Mittelstand.
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