Informationsveranstaltung | Energieaudit für Nicht-KMU

26 März 2015

Am 6. März 2015 billigte der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Auf der Grundlage der Energieeffizienzrichtlinie werden zukünftig Großunternehmen, das heißt alle nicht kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU), verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bis zum 05. Dezember 2015 durchzuführen.

Aus diesem aktuellen Anlass fand am 17. März 2015 eine Kundenveranstaltung der Allgäuer Überlandwerk GmbH statt, bei der die ECA einen ihrer Leistungsbereiche bezüglich der Durchführung von Energieaudits präsentierte.

Mehr als 40 Teilnehmer aus unterschiedlichen Branchen nutzten an diesem Abend die Gelegenheit sich über die Thematik der Energieeffizienz, deren aktuelle Gesetzeslage sowie den dadurch verbundenen Aufwand zu informieren. Neben den Chancen und Möglichkeiten, die Energieeffizienzmaßnahmen in puncto Energie- und Kostenersparnis bieten, stand die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die zukünftig Nicht-KMUs verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen, im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit dem übergeordneten Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 % bis zum Jahre 2020. Im Zuge dessen werden Nicht-KMUs, das heißt Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder einem Jahresumsatz größer 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme die größer 43 Millionen Euro bis zum 5. Dezember 2015 verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss dabei den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Eine Alternative zum Energieaudit bietet die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 sowie die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS. Wird der Nachweis über die begonnene Einführung der genannten Managementsysteme bis zum 05. Dezember 2015 erbracht, muss die Zertifizierung des Managementsystems bis zum 31.12.2016 erfolgen.

Die Mindestinhalte eines Energieaudits bestehen unter anderen aus der Energiedatenanalyse, der Prüfung des Energieverbrauchsprofils und der Ermittlung der Verbesserungsmöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz.

Laut Gesetzesentwurf muss das Energieaudit unabhängig von unternehmensinternen Personen oder von extern beauftragten Auditoren durchgeführt werden.

Die Informationsveranstaltung war ein voller Erfolg. Fragen bezüglich der sich ändernden Gesetzeslage und der damit neu entstanden Situation für Nicht-KMUs wurden gezielt beantwortet. Dadurch wurde manch einem die Angst vor den neuen gesetzlichen Verpflichtungen genommen und das Bewusstsein über den gewinnbringenden Nutzen eines Energieaudits gestärkt.

„Erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen sondern nutzen Sie Ihre eigenen Energieeffizienzpotentiale zur Gewinnmaximierung“. Diesen Rat gab ECA Geschäftsführer und Matthias Voigtmann den Zuhörern abschließend mit auf den Weg.

 

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