Nachhaltigkeits-/CSR-Berichte: EU-Berichtspflicht tritt 2017 in Kraft
06 Oktober 2015Die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen verlangt ab dem Geschäftsjahr 2017 von Unternehmen in Deutschland und der EU die Erstellung sogenannter Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte. Diese sollen im Wesentlichen Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption beinhalten. Die Richtlinie gilt primär für „Unternehmen des öffentlichen Interesses“, wodurch vor allem börsennotierte Unternehmen betroffen sind. Da ferner mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sein müssen, schließt dies in Deutschland aktuell etwa 6.000 Unternehmen ein. Indirekt werden in jedem Fall aber auch Zulieferer der zur Berichterstellung verpflichteten Großunternehmen von der Richtlinie erfasst werden. Somit wird auch eine Vielzahl an KMUs zur Berichterstellung verpflichtet.
Um einem gestiegenen öffentlichen Interesse an nachhaltigem Wirtschaften und unternehmerischer Verantwortung sowie Forderungen nach Transparenz gegenüber verschiedenen Interessensgruppen nachzukommen, veröffentlicht eine Reihe größerer Unternehmen bereits seit einigen Jahren freiwillig Berichte zu Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR). Dabei werden die Bezeichnungen Nachhaltigkeitsbericht und CSR-Bericht synonym gebraucht.
Mit der nun geschaffenen Richtlinie wird diese Freiwilligkeit in eine Berichtspflicht überführt. Die genaue Form bzw. der Inhalt der Berichte wird den Unternehmen dabei allerdings nicht konkret vorgeschrieben, vielmehr soll sich die Berichterstellung auf für das jeweilige Unternehmen relevante Schlüsselindikatoren konzentrieren. In der Richtlinie heißt es hierzu: „Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, muss diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist.“ So soll eine gewisse Flexibilität gegenüber unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Branchen ermöglicht werden.
Die Unternehmen können dabei Rahmenwerken folgen, die auf internationaler oder nationaler Ebene Anleitung zur Umsetzung der Richtlinie geben. Dazu zählen vor allem der UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die ISO 26000, die Global Reporting Initiative (GRI) sowie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Unter diesen sind die aktuellen G4-Richtlinien der GRI wohl am weitesten verbreitet und anerkannt. Die GRI betreibt darüber hinaus eine Datenbank zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten vieler internationaler Unternehmen (http://database.globalreporting.org/).
Weitere Informationen können unter folgenden Links erhalten werden:
https://www.globalreporting.org/Pages/default.aspx
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/startseite.html
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