Nachhaltigkeitsberichterstattung und -management

Die eigene Nachhaltigkeit in Berichtsform

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Nachhaltigkeitsberichterstattung und -management

Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sog. „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Am 16.11.2021 wurde der Berichtsentwurf mit Änderungsvorschlägen veröffentlicht, am 24.02.2022 erschien schließlich der Änderungsentwurf des Europäischen Rates.

Die CSRD soll die bisher geltende „Nonfinancial Reporting Directive“ (NFRD bzw. Richtlinie 2014/95/EU) ersetzen.

Im Gegensatz zur NFRD sollten laut CSRD nun auch große Unternehmen, die nicht am Kapitalmarkt gelistet und auch keine Banken, Versicherungsunternehmen oder weitere Unternehmen mit öffentlichem Interesse sind, Nachhaltigkeitsreporting betreiben.

Als große Unternehmen gelten jene, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

Es bestehen Vorgaben, über welche Aspekte künftig im Rahmen des Lageberichts berichtet werden muss. Zudem wird es eine Pflicht zur externen Prüfung geben.

Die Umsetzung der Unternehmen sieht aktuell folgenden Zeitplan vor:

Die ausgebildeten Nachhaltigkeitsmanager von ECA Concept helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der gesetzlichen Anforderungen. Sie können bereits jetzt die Grundlagen schaffen, um sich optimal für die bevorstehenden Anforderungen aufzustellen.

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