Nachhaltigkeitsberichtserstattung: EU-Parlament beschließt Vereinfachungen
17 November 2025Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Position für die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen, um Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Dies ist Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgeschlagen hat.
Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) soll vereinfacht werden und nur größere Unternehmen betreffen. Demnach sollen fortan große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet werden. Dieser Anwenderkreis für Nachhaltigkeitsberichte gilt auch für den Rahmen der EU-Taxonomieverordnung (also der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen). Kleinere Unternehmen werden verstärkt vor den Berichtspflichten größerer Geschäftspartner geschützt, indem berichtspflichtige Unternehmen keine Informationen von ihren Geschäftspartnern abfragen dürfen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen („Trickle-Down“-Effekt).
Die Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) sollen künftig nur für sehr große Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese sollen nach einem risikobasierten Ansatz die negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt erkennen und überwachen. Künftig müssen die Unternehmen keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen.
Neues digitales Portal zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen
Weitere Vereinfachungen für Unternehmen sollen durch ein digitales Portal erzielt werden, das kostenlos Vorlagen, Leitlinien und Informationen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bündelt (European Single Access Point, als einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten).
Sollten Sie Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, so können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


