Neue Richtlinie der EEW-Förderung zum 01.05.2023

01 Mai 2023

Zum 1. Mai 2023 ist die neue Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW)“ in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Modul 1 – Dämmmaßnahmen: Wegfall von technischen Anforderungen bei der Dämmung von Altanlagen, dafür recht allgemeine Definition von „für den Einsatzzweck geeignet und für den konkreten Einsatzbereich nachweislich geeignet“
  • Modul 4: Anpassung der CO2-Faktoren im Bereich Strom:
    • Bei Energieträgerwechsel auf Strom neuer Faktor von 0,107 t/MWh (Vergleich Erdgas: 0,201 t/MWh)
    • Strom aus erneuerbaren Quellen: 0 t/MWh bei Eigenerzeugung vor Ort –> inzwischen lässt sich auch der Bezug über Power-Purchase-Agreements (PPA) anrechnen, sprich wenn außerhalb des Werksgeländes Strom erneuerbar erzeugt und an das Unternehmen geliefert wird
    • Wasserstoff als erneuerbare Quelle mit 0 t/MWh, wenn vor Ort erzeugt unter Nutzung von erneuerbaren Energien
    • Höherer CO2-Deckel von 1.200 €/(t*a) für Kleinunternehmen (siehe folgende Definition)
  • Neues Modul 6: Ist gedacht für Klein- und Kleinstunternehmen (alles unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) zur Elektrifizierung von Prozessen, z. B. die Umstellung auf Elektroöfen in einer Bäckerei. Je nach Fördertopf gibt es bis zu 33 % Förderung (Deminimis) bzw. 20 % (AGVO, wenn nicht mehr ausreichend De-minimis vorhanden ist).

Die Änderungen sind auch nochmal zusammengefasst unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energie-_Resourceneffizienz/20230501_neue_ricchtlinie.html

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