Zweiter BMF-Entwurf zum Strom und Energiesteuergesetz
22 Mai 2012Das Energiekonzept der Bundesregierung (09/2010) sieht vor, dass Betriebe ab 2012 eine Gegenleistung zu erbringen haben, um weiterhin Steuervergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer zu bekommen.
Nun liegt der zweite Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor, welcher die Voraussetzungen zum Erhalt der Strom- und Energiesteuervergünstigungen im Vergleich zum ersten Entwurf konkretisiert und auch einige gänzlich neue Aspekte enthält.
Den kompletten Entwurf, mit allen angedachten Regelungen und Details können Sie hier herunterladen.