Nachhaltigkeitsberichtserstattung: EU-Parlament stimmt für Verlängerung der Fristen
07 April 2025Am 03. April 2025 stimmte das EU-Parlament im Rahmen des Omnibus-I-Pakets einer Fristverlängerung für die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zu. Die CSDDD soll nun bis Juli 2027 umgesetzt und ab 2028 angewendet werden. Auch die CSRD greift für viele Unternehmen erst ein bis zwei Jahre später.
Fristverschiebungen im Bereich CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Verschiebung der Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft insbesondere die zweite und dritte Gruppe berichtspflichtiger Unternehmen (zweite Gruppe: große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten; dritte Gruppe: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen). Große Unternehmen, die ursprünglich ab dem 01.01.2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet gewesen wären, müssen ihren ersten Bericht nun erst 2028 für Geschäftsjahre ab 01.01.2027 vorlegen. Für die dritte Gruppe verschiebt sich der Start ebenfalls um zwei Jahre. Vorgesehen ist das erstmalige Berichten 2029 für das Jahr 2028. Die verlängerten Fristen sollen den Unternehmen mehr Vorbereitungszeit für die Umsetzung der komplexen Berichtsanforderungen geben und gleichzeitig eine schrittweise Einführung sicherstellen. Die CSRD ist ein zentrales Element der EU-Nachhaltigkeitspolitik und soll die Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen unternehmerischen Handelns deutlich erhöhen.
Weitere Änderungen zur CSDDD im Detail
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets wurde auch die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschoben. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 900 Mio. Euro verschiebt sich die Anwendung auf den 26. Juli 2028. Das gleiche gilt für größere Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz sowie für entsprechend große Nicht-EU-Unternehmen.
Der Richtlinienvorschlag bedarf noch der formellen Zustimmung des Rates der EU, der den Text bereits am 26. März 2025 bestätigt hat. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie am folgenden Tag in Kraft.