Ab 2015: Energieaudit wird für Nicht-KMU verpflichtend

12 November 2014

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) trat im Dezember 2012 in Kraft. Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist es, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern.

Am 05. November 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (bezugnehmend auf Artikel 8 der EED) beschlossen. Danach sind alle Unternehmen mit Nicht-KMU-Status dazu verpflichtet, Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchzuführen. Die Energieaudits müssen bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholt werden. Alternativ zur DIN EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS akzeptiert.

Hier finden Sie die europäische Energieeffizienzrichtlinie sowie den entsprechenden deutschen Gesetzesentwurf.

Gerne unterstützt Sie Energy Consulting Allgäu bei der Umsetzung des Energieaudits im Jahr 2015.

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