Änderung der Anforderungen an Energieaudits

18 Februar 2019

Auf große Unternehmen kommt in diese Jahr die zweite Verpflichtungsperiode für Energieaudits zu. Im Zuge dessen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Leitfaden als Anwendungshilfe veröffentlicht. Der Leitfaden soll insbesondere für Energieauditoren dienen, die Energieauditberichte nach DIN EN 16247-1 erstellen.

Darüber hinaus ist auch das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert worden. In diesem werden grundlegende Fragestellungen rund um die Auditpflicht für Unternehmen thematisiert.

Auf der Internetseite des BAFA sind die überarbeiteten Dokumente verfügbar:

Darüber hinaus plant die Bundesregierung einer Weiterentwicklung und Vereinfachung der auditpflichtigen Unternehmen. Hierfür liegt seit dem 31.01.2019 ein Entwurf zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vor. Die wichtigsten Änderungen gemäß des vorliegenden Referentenentwurfs sind:

  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh sind künftig nicht mehr auditpflichtig. Zur Geltendmachung dieser Bagatellgrenze reicht es aus, fristgerecht eine Mitteilung an das BAFA mit entsprechenden Nachweisen zu machen.
  • Unternehmen müssen die vollständige, richtige und rechtzeitige Durchführung des Energieaudits nun innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss dem BAFA melden. Hierfür soll ein elektronisches Meldeportal eingerichtet werden. Bisher fand keine aktive Meldung von durchgeführten Energieaudits seitens der Unternehmen statt, sondern es wurde auf Basis einer Stichprobenkontrolle des BAFA Auskunft gegeben.
  • Es wird künftig höhere Anforderungen an die Qualität des Energieauditberichts geben, der Fokus liegt hierbei auf der Darstellung der Optimierungsmaßnahmen mitsamt Wirtschaftlichkeitsberechnung.
  • Energieauditoren müssen ihre fachliche Qualifikation durch regelmäßige Fortbildungen im Bereich der betrieblichen Energieberatung nachweisen. Hier soll eine Orientierung an die Richtlinien für die Energieberatung im Mittelstand (BAFA) stattfinden.

Der Referentenenwurf ist über die Website des BMWi einsehbar (PDF).

Ein Energieaudit musste erstmalig bis zum 05.12.2015 durchgeführt werden, danach ist alle vier Jahre ein Wiederholungsaudit erforderlich.

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