Aktueller Stand zur CSR-Berichtspflicht
01 März 2022Zur Ausweitung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erschien am 24. Februar 2022 der Änderungsentwurf des Europäischen Rates. In diesem werden unter anderem auch die Fristen zur Umsetzung der Pflicht angepasst.
Nachdem von vielen Seiten die ursprünglichen Fristen (ab 2024 Pflicht zum Bericht über 2023) als zu ambitioniert kritisiert wurden, hat der Rat nun die folgenden Anpassungen vorgeschlagen:
- Die Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten muss spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten erfolgen
- Für die Umsetzung durch Unternehmen wurde vorgeschlagen:
- 01.01.2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichterstattung über die Daten des Jahres 2024 im Jahr 2025)
- 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung der Daten für 2025 im Jahr 2026)
- 01.01.2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und für firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung der Daten von 2026 im Jahr 2027)
Weitere Fristen:
- Sechs Jahre nach Inkrafttreten Einführung einer externen Prüfung des Berichtes
- Verabschiedung von Berichtsstandards durch die EU-Kommission:
- 31.10.2022 generelle Standards
- 31.10.2023 sektorspezifische und KMU-Standards
Die Konsultation mit dem Europäischen Parlament sollen voraussichtlich noch in diesem Frühjahr beginnen. Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.