Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

13 März 2023

Seit dem 6. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen die Bayrischen Energie-Härtefallhilfen beantragen. Diese richten sich an Unternehmen, die trotz der Preisbremsen auf Bundesebene mit den Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten zu kämpfen haben.

Leitungsgebundene und nicht-leitungsgebundene Energieträger bezuschusst

Die Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen stammt aus Bundesmitteln, wovon über 155 Mio. Euro für bayrische Unternehmen zugesichert wurden. Es werden sowohl Zuschüsse für leitungsgebundene (Strom, Gas, Fernwärme), also auch nicht-leitungsgebundene Energieträger (z. B. Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas) gewährt.

Hilfszeiträume 2022 und 2023

Das Programm besteht aus zwei Teilen. Für den ersten Teil, den Hilfszeitraum 2023, können Zuschüsse seit dem 6. März 2023 beantragt werden. Für den zweiten Teil, den Hilfszeitraum 2022, soll eine Antragstellung ab April 2023 möglich sein.

Kriterien für die Bewilligung der Energie-Härtefallhilfe

Betroffene Unternehmen sind solche, für die sich die im Jahr 2023 gezahlten Preise für Energieträger gegenüber dem Durchschnittspreis von 2021 mehr als verdoppelt haben und existenzbedrohend für das Unternehmen sind. Dies ist dann der Fall, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (der Jahresdurchschnittsgewinn der letzten fünf Jahre) durch die gestiegenen Energiekosten aufgebraucht wird. Die Bagatellgrenze für die als Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährten Zuschuss ist 6.000 Euro. Diese muss für die Antragsteller als Summe über alle Energieträger überstiegen werden.

Antragsberechtigt sind KMU und auch Soloselbstständige

Berechtigt für die Antragstellung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe berechtigt. Anträge können Unternehmen direkt über die elektronische Antragsplattform stellen. Qualifizierte Dritte aus der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder rechtsberatenden Berufen können dies auch übernehmen.

Bewilligung und Härtefallkommission

Eine Härtefallkommission, bestehend aus Personen der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, spricht Empfehlungen über die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe aus. Die Zuständige Bewilligungsstelle ist die IHK für München und Oberbayern.

Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe finden Sie auf der Homepage des Bayrischen Wirtschafsministeriums.

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