Bundesrat beschließt Gesetz zu Energieaudit!

23 März 2015

Was ist geschehen?

Der Bundesrat hat am 06.03.15 der Novellierung des Artikel 8 des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) gemäß der vom Bundestag am 05.02.15 beschlossenen Form zugestimmt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Umsetzung von Artikel 8 der EU-Effizienzrichtlinie (EED) tritt in Deutschland damit im Zeitraum Ende April bzw. Anfang Mai in Kraft.

Wer ist betroffen und welche Fristen gelten?

Danach sind alle Unternehmen mit Nicht-KMU-Status dazu verpflichtet, Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchzuführen. Die Energieaudits müssen bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholt werden.

Existieren vereinfachte Verfahren für Unternehmen mit mehreren Standorten?

Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Rahmen des Beschlusses vom 6. März 2015 gebeten, beim Vollzug des Gesetzes insbesondere zu prüfen, ob bei vielen gleichartigen Standorten eines Unternehmens so genannte Multi-Site-Verfahren zugelassen werden können, mit denen vermieden wird, dass ein umfassendes Energieaudit für jeden einzelnen Standort erfolgen muss.

Gibt es Alternativen zum Energieaudit?

Alternativ zur DIN EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS akzeptiert.

Die beschlossene Novelle des EDL-G wurde um eine Einführungsphase für ISO 50001 und EMAS bis Ende 2016 ergänzt.

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