Das Gebäudeenergiegesetz tritt am 01.11.2020 in Kraft

15 Oktober 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.11.2020 in Kraft. Das GEG setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2010/31/EU um und führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Beschaffenheit von Gebäuden, die Erstellung sowie Verwendung von Energieausweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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