Drittmengenabgrenzung

Strommengen rechtssicher abgrenzen

Sie sind hier: eca-concept.de / Leistungen / Wirtschaft & Fördermittel / Drittmengenabgrenzung

Drittmengenabgrenzung

Für die Inanspruchnahme von Steuer- und Umlagebegünstigungen beim Strombezug bzw. der Stromerzeugung ist eine Abgrenzung des Stromverbrauchs von sogenannten Dritten (sprich nicht unternehmenseigene Verbraucher) erforderlich. Beispiele hierfür sind Getränke-, Kaffee- und Snackautomaten, Betriebskantinen, Pförtnergebäude und Sendemasten. Diese gestaltet sich in der Praxis mangels Messungen jedoch oftmals schwierig.

Gerne ist ECA Ihnen behilflich bei der Identifizierung und Dokumentation von Drittverbrauchern sowie der Ermittlung der relevanten Energieverbräuche.

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben Fragen und wünschen ein erstes Beratungsgespräch?
Bitte füllen Sie hierfür unser Kontaktformular aus, um Sie per E-Mail erreichen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen.

ECA Concept

Messerschmittstr. 5 • D-87437 Kempten
Tel +49 831 960162-0
E-Mail: info@eca-concept.de

Besuchen Sie uns bei:

Bitte füllen Sie mindestens die mit (*) markierten Felder aus. Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.