Energieberatung im Mittelstand (BAFA) – Überblick verschaffen mit einer geförderten Effizienzanalyse

15 November 2018
  1. Vorbemerkung

Unternehmen stehen regelmäßig vor Entscheidungen, die Auswirkungen auf ihre Energieeffizienz haben. Diese können zum Beispiel sein:

  • In neue Anlagentechnik investieren oder den bestehenden Maschinenpark weiter betreiben?
  • Bei Verschleiß von Technik 1:1 die bisherige Technologie einsetzen oder lieber für eine Variante entscheiden, die weniger Leistung benötigt?
  • Beim geplanten Neubau bewusst Mehrkosten in Kauf nehmen, um künftig mit der energieeffizienteren Variante in den Folgejahren Kosten zu sparen?
  • Einsatz einer (zusätzlichen) Wärmeerzeugung oder Nutzung der bestehenden Abwärmequellen im Unternehmen?

Hierbei ist es ratsam, eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Eine gute Grundlage kann hierbei eine Energieeffizienzberatung sein, die einen Überblick gibt über die Energieströme im Unternehmen, die wesentlichen Energieverbraucher sowie auch mögliche Potentiale aufzeigt. Anhand dieser Beratung ist es möglich, den Energiebezug und etwaige Verschwendungen auch finanziell zu bewerten, um so einen wertvollen Beitrag zu leisten für obige Fragen.

Die sog. Energieberatung im Mittelstand, die durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird, kann hierbei unterstützen. Sie ist ein bedeutsames Instrument, um kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU) für das Thema Energieeffizienz zu sensibilisieren und erste Optimierungspotentiale aufzuzeigen.

Die Beratung orientiert sich hierbei an der Vorgehensweise eines Energieaudits gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 bzw. § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G).

  1. Antragsberechtigte Unternehmen

Gefördert werden KMU gemäß folgender Kriterien:

  • Weniger als 250 Mitarbeiter und
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. € bzw. Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €

Zu berücksichtigen sind hierbei auch die Daten von etwaigen verbundenen oder Partnerunternehmen. Bei Bedarf und für weitere Informationen ist hier die Lektüre des Benutzerhandbuchs der EU-Kommission zur KMU-Definition zu empfehlen.

Darüber hinaus nicht antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen, die mindestens 200.000 € an „De-minimis“ Beihilfen in den vergangenen zwei Jahren erhalten haben oder auch jene Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitsbeteiligt sind. Nicht gefördert werden darüber hinaus Beratungsleistungen, die Grundlage sein sollen für Steuerentlastungen nach § 10 des Stromsteuergesetzes oder § 55 des Energiesteuergesetzes oder für eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. EEG.

Weitere mögliche Einschränkungen sind dem Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand des BAFA zu entnehmen.

  1. Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Beratungskosten.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto), werden maximal 80 % der Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) gefördert, jedoch maximal 6.000 €.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 € (netto), beträgt die Förderung ebenfalls 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 €.

(Quelle: Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand)

  1. Antragstellung

Die Antragstellung ist möglich über das auf der Internetseite des BAFA zu Verfügung gestelltem elektronischen Antragsformular. Hierbei sind unter anderem Angaben, wie der zuständige Ansprechpartner im Unternehmen, die erforderlichen Beratungskosten der zuständige Energieberater sowie erste Informationen zu den Energieverbräuchen erforderlich.

Für das Förderprogramm zugelassene Energieberater lassen sich über die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena finden.

Die Antragstellung kann über das Unternehmen selbst erfolgen, ist aber auch über den Energieberater möglich, falls dieser eine entsprechende Vollmacht erteilt bekam. Auch hierfür ist ein entsprechendes Formular auf der BAFA-Website vorhanden.

Im Rahmen der Antragstellung außerdem erforderlich ist unter anderem das beigefügte Angebot sowie eine Selbsterklärung des Energieberaters.

  1. Beratungsdurchführung

Das Ziel der Energieeffizienzanalyse ist es, auf Basis einer energetischen Bewertung der Energieträger die energetischen Hauptverbraucher (elektrisch und thermisch) zu identifizieren bzw. zu quantifizieren und darauf aufbauend eine Schwachstellenanalyse vorzunehmen und mögliche Energieeffizienzpotentiale bzw. ‑maßnahmen zu ermitteln, quantifizieren und priorisieren.

4 Schritte

Vorgehen bei einer Energieeffizienzanalyse

Im Vorfeld des Vor-Ort-Termins wird dem Unternehmen eine Datenanforderungsliste zugesendet, welche energetische, technische und kaufmännische Daten erfasst. Zudem werden vorab mit dem Unternehmen Schwerpunkte der Beratung abgestimmt.

Beim Außeneinsatz wird die energetische Situation des Unternehmens vor Ort begutachtet und es findet eine gesamtheitliche Ist-Analyse statt, welche in erster Linie dazu dient, die energetischen Hauptverbraucher des Unternehmens abzubilden. Bereits vor Ort, aber auch im Nachgang des Außeneinsatzes, findet eine Analyse des Unternehmens hinsichtlich der Energieeffizienz vorhandener Anlagen, Prozesse und Technologien statt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Bericht festgehalten. Hierbei wird die energetische Situation des Unternehmens dargestellt und der Ist-Zustand pro Querschnittstechnologie beschrieben. Zudem werden Schwachstellen und Optimierungsansätze im Bericht dargestellt und soweit möglich mit Berechnungen zu Einsparmöglichkeiten hinterlegt. Jede quantifizierbare Energieeffizienzmaßnahme wird unter Berücksichtigung des Lebenszyklus auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft.

Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch bei der Prüfung der Nutzung von Abwärmequellen.

  1. Verwendungsnachweis

Innerhalb von spätestens drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind alle Verwendungsnachweisunterlagen beim BAFA einzureichen. Dies geschieht über ein elektronisches Formular, über das sich das Unternehmen mit entsprechendem EBM Aktenzeichen und der eigenen Postleitzahl anmelden kann. Die Unterlagen, die dem Formular hierbei beigefügt werden müssen, sind:

  • Beratungsbericht
  • Kopie der Beraterrechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Schriftliche Erklärung des Unternehmens betreffend die Richtigkeit der Angaben

(Quelle: Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand)

Sie haben Interesse an einer Energieberatung oder Fragen hierzu? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns einfach. ECA Concept kann Sie mit mehreren gelisteten Energieeffizienzexperten unterstützen, einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz

Hat Ihnen unser Beitrag gefallen? Oder möchten Sie auch von uns beraten werden, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt auf. Wir freuen uns über Feedback sowie Anfragen. Hier geht’s weiter ››

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben Fragen und wünschen ein erstes Beratungsgespräch?
Bitte füllen Sie hierfür unser Kontaktformular aus, um Sie per E-Mail erreichen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen.

ECA Concept

Messerschmittstr. 5 • D-87437 Kempten
Tel +49 831 960162-0
E-Mail: info@eca-concept.de

Besuchen Sie uns bei:

Bitte füllen Sie mindestens die mit (*) markierten Felder aus. Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.