Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Bundestag verabschiedet

25 September 2023

Am 21.09.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (kurz: EnEfG) verabschiedet. Mit der Verabschiedung des EnEfG werden erstmals verbindliche Politikziele zur Energieeinsparung in Deutschland bis 2030 festgelegt. Diese sind Senkung des Primär- (-39,3 % gegenüber 2008) und Endenergieverbrauchs (-26,5 % im Vergleich 2008) bis 2030 sowie das jährliche Ziel zur Einsparung von Endenergie gemäß EED-Einsparverpflichtung (~1,5 % pro Jahr) durch Energieeinsparverpflichtungen des Bundes (mind. 45 TWh) und der Länder von jährlich mind. 3 TWh. Hierbei handelt es sich um Ziele für die politische Führung, die u. a. durch nachfolgende, spezifischere Vorgaben für Unternehmen erreicht werden sollen:

Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen (§ 8)

Ab > 7,5 GWh Jahresverbrauch (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) müssen Unternehmen zukünftig ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.

Zusätzliche Anforderungen als Teil des Energie- oder Umweltmanagementsystems sind:

  • Erfassen von Zufuhr und Abgabe von Energie & Abwärme verwandten Daten
  • Identifizierung und Darstellung technisch realisierbarer Endenergieeinsparmaßnahmen & Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen (Kapitalwert)

Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9)

Unternehmen müssen zukünftig wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtend herausarbeiten.

Dies beinhaltet insbesondere:

  • Erstellung von konkreten Umsetzungsplänen und Veröffentlichung aller wirtschaftlichen identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Jahre von 2,5 GWh/a
  • Als wirtschaftlich gelten Maßnahmen bei positiven Kapitalwert nach max. 50% der Nutzungsdauer

Vermeidung, Verwendung und Meldung von Abwärme (§§ 16 und 17)

Abwärme muss nach Stand der Technik vermieden und auf technisch unvermeidbare Abwärme reduziert werden soweit möglich und zumutbar (nach BVT-Blättern gemäß der Richtlinie 2010/75/EU(IED)). Verbleibende Abwärme muss an eine Online-Plattform des BAFA gemeldet werden.

Neben den konkreten Anforderungen an Unternehmen aus Industrie & Gewerbe gibt es auch eine eine Einsparverpflichtung für öffentliche Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr und Anforderungen an die Steigerung der Energieverbrauchseffektivität sowie zur Abwärmenutzung in größeren Rechenzentren.

Nun muss das Gesetz noch das Bundeskabinett passieren, bevor es in Kraft treten kann. Nach ECA-Informationen soll das Gesetz spätestens zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Etwaige Übergangsregelungen, z. B. zum EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz), sind noch nicht bekannt. Es wird erwartet, dass nach Inkrafttreten des EnEfG eine Übergangszeit von 20 Monaten bestehen wird, um die Vorgaben umzusetzen.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und stehen bei Umsetzung der Anforderungen aus dem EnEfG gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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