Messkonzept – verlängerte Frist läuft zum 01.01.2022 ab

09 Dezember 2021

Wie wir bereits vor einem Jahr berichteten, wurde die Frist für Unternehmen, ein Messkonzept für an Dritte weitergeleitete Strommengen nach den Vorgaben der §§ 62a und 62b EEG zu erstellen und umzusetzen, um ein Jahr verlängert (von 01.01.2021 auf 01.01.2022). Auch diese Frist rückt nun deutlich näher, betroffene Unternehmen müssen daher schnell handeln.

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