Neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

17 Dezember 2020

Zum 01.01.2021 tritt die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft in Kraft. Diese richtet sich an Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und bündelt bereits bestehende Förderprogramme, wie z. B. die „Energieberatung im Mittelstand“ und die „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“.

Inhalt der Förderrichtlinie sind u. a. Neubauberatungen, Energieaudits, Contracting-Beratungen sowie Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude. Die maximal mögliche Förderhöhe hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. der Unternehmensform, den jährlichen Energiekosten oder der Gebäudegrundfläche. Abhängig vom gewählten Fördermodul kann die maximale Förderung dabei bis zu 80 % bzw. 10.000 € betragen.

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