Aktuelle Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

04 Mai 2016

Welche gesetzliche Grundlage liegt vor?

Die gesetzliche Grundlage der anstehenden Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung stellen die EU-Richtlinie 2014/95/EU sowie der entsprechende deutsche Referentenentwurf (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), welcher bis Ende 2016 Teil der deutschen Gesetzgebung sein muss, dar.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind:

  • Kreditinstitute
  • Versicherungen
  • Kapitalgesellschaften

welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 500 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme > 20 Mio. € und Umsatzerlöse > 40 Mio. €

Was muss gemacht werden?

Der betroffene Kreis an Unternehmen wird dazu verpflichtet bisherige Lage- und Konzernlageberichte durch nicht-finanzielle Berichtspflichten zu ergänzen. Folgende prinzipiellen Kernbestandteile der nicht-finanziellen Aspekte sind vorgesehen:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Eine besondere Bedeutung kommt im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Bildung von Kennzahlen (v.a. auch Energieleistungskennzahlen) zu.

Grundsätzlich sind die Unternehmen frei in der Entscheidung an welchem Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung sie sich orientieren (z.B. DNK, GRI).

Ab wann gilt die Pflicht?

In Deutschland gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach derzeitigem Stand ab 2017.

Sind Sie von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen oder haben Sie Interesse an der Vorgehensweise? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf – unsere ausgebildeten Nachhaltigkeitsmanager stehen Ihnen zur Verfügung!

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