EEW-Novellierung zum 01.11.2021

26 Oktober 2021

Das attraktive Investitionsprogramm Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (kurz: EEW) wird  zum 1. November 2021 grundlegend novelliert. Neben einer Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz wurde das Förderprogramm zudem um ein fünftes Modul ergänzt – der Förderung von Transformationskonzepten, die insbesondere Dekarbonisierungsvorhaben unterstützen sollen. Darüber hinaus erfolgten u. a. diverse Erhöhungen in den Förderhöchstbeträgen und es werden verbesserte Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.

Änderungen und Ergänzungen

Allgemeine Änderungen:

  • Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz;
  • Erweiterung des Förderprogramms um die Förderung von Transformationskonzepten für die Darstellung von längerfristigen Dekarbonisierungsstrategien und des damit verbundenen Maßnahmenplans (Modul 5);
  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages in den Modulen 2 bis 4 auf 15 Mio. € je Vorhaben.

Änderungen bei Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien):

  • Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen;
  • Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug.

Änderungen bei Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware):

  • Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder gemäß der EMAS-Verordnung ist keine zwingende Voraussetzung mehr für die Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Änderungen bei Modul 4 (Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen):

  • Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (Förderung von Materialeinsparung und -wechsel, gleiche Förderkonditionen wie bei Energieeffizienz);
  • Erhöhung des „Förderdeckels“ für KMU auf 900 € pro eingesparter Tonne CO2,
  • Bonus auf bestehende Fördersätze für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung (10 %);
  • Festlegung und Differenzierung von CO2-Faktoren;
  • Mindestamortisationszeit erhöht sich von zwei auf drei Jahre.

Neu: Modul 5 (Transformationskonzepte):

  • Förderung von Transformationskonzepten mit 50 % der beihilfefähigen Kosten (KMU 60 %);
  • Bis zu 80.000 € Förderung pro Konzept möglich;
  • Mindestens eine investive geförderte EEW-Maßnahme muss enthalten sein;
  • Bei Maßnahmen, die Teil eines Transformationskonzeptes gemäß o. g. Richtlinie sind, kann der Zeitraum, innerhalb dessen die Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden soll, auf Antrag auf bis zu 5 Jahre verlängert werden.

Nutzen Sie die Chance der novellierten EEW-Richtlinie, um Ihr Vorhaben im Bereich Energie-, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität fördern zu lassen – wir unterstützen Sie gerne dabei!

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