Energiekostendämpfungsprogramm: Frist für Antragsstellung verlängert bis Ende September 2022

05 September 2022

Die steigenden Erdgas- und Strompreise bewegen derzeit sowohl Privathaushalte als auch Industrie und Gewerbe. Insbesondere für handels- und energieintensive Unternehmen stellt die teils drastische Erhöhung eine große Belastung dar, da die Erdgas- und Stromkosten bei diesen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Um die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise abzudämpfen wurde das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt.

Beim Energiekostendämpfungsprogramm werden in drei Stufen für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind u. a. die Zugehörigkeit zu einer in Anlage I der Leitlinien der staatlichen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) genannten Wirtschaftsbranchen, der Nachweis des Status eines energieintensiven Unternehmens (Anteil Energiebeschaffungskosten an Produktionswert beträgt mindestens 3 % im letzten handelsrechtlichen Geschäftsjähr) sowie die o. g. Verdopplung der Strom und Erdgaskosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Rechtsgrundlage für das Programm ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs (Energiekostendämpfungsprogramm) vom 12. Juli 2022. Die Richtlinie wurde mit Bekanntmachung vom 26.08.2022 geändert. Mit dieser Änderung wurde insbesondere die Antragsfrist für die Phase 1 vom 31.08. bis zum 30.09.2022 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Seite zum Energiekostendämpfungsprogramm u. a. mit entsprechenden Checklisten und Vorlagen, dem zugehörigen Merkblatt und dem Zugang zum Antragsportal.

Bei Fragen rund um das Energiekostendämpfungsprogramm stehen Ihnen das Team von ECA Concept gerne zur Verfügung.

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