Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001- Nachhaltiges Wirtschaften mit System

09 April 2013

Der Begriff Energiemanagementsystem (EnMS) und dessen Einführung gemäß der Norm DIN EN ISO 50001 sind derzeit in aller Munde. Doch welcher Aufwand ist mit der Einführung eines EnMS verbunden und welchen Nutzen haben Industrie- und Gewerbebetriebe damit?

Im folgenden Artikel werden Nutzen und Vorteile der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 sowie die Situation in den europäischen Nachbarländern beschrieben. Darüber hinaus wird, auch unter dem Aspekt der Energieeffizienzanalyse, das Vorgehen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems dargestellt.  Zudem erfährt der Leser über Neuerungen im Strom- und Energiesteuerrecht und wird über die DIN EN 16247-1 als Möglichkeit, für KMU ein Energiemanagementsystem einzuführen, informiert.

Nutzen eines Energiemanagementsystems

Die Einführung eines EnMS ist keine gesetzliche Verpflichtung. Sie ist jedoch zwingend erforderlich für die künftige Geltendmachung von Ansprüchen zur Rückerstattung von Strom- und Energiesteuer oder der Begrenzung der EEGUmlage und kann zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen führen. Der überwältigende Großteil der Unternehmen aus Industrie und Gewerbe ist bislang nur unzureichend über den tatsächlichen Nutzen eines EnMS informiert. Denn neben den Ansprüchen aus Strom- und Energiesteuerentlastungen sowie der Begrenzung der EEG-Umlage lassen sich durch funktionierende EnMS erhebliche Energieeffizienzpotentiale realisieren. Diese sind in der Regel finanziell gesehen sogar höher als die genannten Ansprüche.

Energieeffizienzanalyse als elementare Grundlage

Zur Aufdeckung von Effizienzpotentialen muss hierbei im ersten Schritt zwingend eine Energieeffizienzanalyse vorangestellt werden. Das ist der einzig richtige Weg, um operative Hektik, die Mehrkosten und Fehlinvestitionen verursacht, zu verhindern. Hierbei muss der Nutzen bei etwaigen Kostenrechnungen immer berücksichtigt werden. Durchdachte Unternehmensentscheidungen fußen auf nachvollziehbaren Daten und Fakten. Und diese können erst durch eine unabhängige und ganzheitliche Energieeffizienzanalyse geschaffen und aufbereitet werden.

Vorteile einer Energieeffizienzanalyse

Diese Analyse bietet den Vorteil der Aufdeckung energetischer Schwachstellen. Die Praxis beweist hier immer wieder, dass auch vermeintlich energieeffiziente Unternehmen ihr wirkliches Potential bislang noch nicht aufgedeckt haben. Die Devise bei einer umfassenden Energieeffizienzberatung lautet „Pareto-Prinzip“, das besagt, mit 20 % Aufwand 80 % des Potentials aufzudecken. Hierfür stellen
speziell ausgebildete Fachexperten aus den Daten des betreffenden Unternehmens exakt fest, welche Energien wo verwendet werden und formulieren darauf basierend Energieeffizienzmaßnahmen. Eine Energieanalyse hat hierbei nichts mit ideologischen Wunschvorstellungen zu tun, sondern sollte sich als Teil einer Unternehmensberatung an wirtschaftlichem Handeln und Kostenersparnis orientieren.

Die weiteren Schritte nach der Analyse

Die Energieeffizienzanalyse hat insbesondere auch zum Ziel, festzustellen, ob die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001, erfüllt sind, und wenn ja, in welchem Maße. Sie bildet den Status quo ab. Hierbei lässt sich exakt bestimmen, was die nächsten erforderlichen Schritte sind und wie hoch Ansprüche aus Strom- und Energiesteuer oder EEG-Umlage sind. Darüber hinaus kann der Aufwand für die Maßnahmen bis zur Zertifizierung quantifiziert werden. Ebenso beantwortet eine Energieeffizienzanalyse die Frage, ob das einzuführende Energiemanagementsystem überhaupt zertifiziert werden muss. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde mit einem Energieaudit nach Norm DIN EN 16247-1 die Möglichkeit geschaffen, mit verringertem ? vor allem organisatorischen ? Aufwand einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile, die ein Energiemanagementsystem bietet, schöpfen zu können.

Ein Energiemanagementsystem fördert die Kommunikation

Allgemein lässt sich feststellen, dass Energiemanagementsysteme mitnichten wie landläufig angenommen zu einem erheblichen Mehraufwand für die technische Abteilung führen. Vielmehr verhilft ein derartiges System der Technik zu einem höheren Stellenwert in der Unternehmensorganisation, da seine Tätigkeiten nun stärker in die Führungsebene getragen und dort kommuniziert werden. Elementar wichtig ist in der Vorbereitung jedoch, dass die kaufmännische wie technische Abteilung eine gemeinsame Sprache sprechen (Euro versus Kilowattstunde). Ein Energiemanagementsystem fördert dies explizit.

Aktuelle Situation in Deutschland und den europäischen Nachbarländern

Der (wirtschaftliche) Mehrwehrt, der sich aus der Einführung eines Energiemanagementsystems ergibt, wird in Deutschland bislang oft schlichtweg nicht erkannt. Hier lohnt der Blick zu den europäischen Partnerstaaten,  insbesondere nach Skandinavien. Dort werden Energiemanagementsysteme
ohne jegliche gesetzliche Vorteile, wie Entlastungsansprüche, eingeführt und beweisen eindrucksvoll ihre Wirtschaftlich- und Sinnhaftigkeit. Was dort geschieht, sollte auch hier möglich sein und zur Firmenphilosophie werden.

Dennoch wartet die flächendeckende Einführung von Energiemanagementsystemen in Deutschland bislang noch auf den Durchbruch. Im Folgenden sind die wichtigsten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems dargestellt. Die Praxis beweist immer wieder, dass Ansprüche nicht bekannt sind und die Hilfe von Fachexperten benötigt wird, um sich einen Überblick über die sich regelmäßig ändernden Rahmenbedingungen verschaffen zu können.

Allgemein ist dies ein komplexes Thema, dem man sich ohne wirtschaftlich geprägte Ausbildung kaum annähern kann. Entsprechend diffizil kann daher die im Folgenden angestellte Erörterung zu diesem Thema wirken.

Neuerungen im Strom- und Energiesteuerrecht

Die ab dem 1. Januar 2013 gültige Nachfolgeregelung zur Steuerentlastung in besonderen Fällen (sog. Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG) setzt einen Beitrag der Unternehmen zur Erhöhung ihrer Energieeffizienz voraus. Somit ist ab 2013 ein Nachweis, dass ein EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS betrieben wird (Antragsjahre 2013/2014: Beginn der Einführung des Systems; Antragsjahr 2015: Zertifizierung), erforderlich. Zudem ist die Entlastung nach § 10 StromStG sowie § 55 EnergieStG von der Erreichung eines Zielwertes für die Reduktion der Energieintensität für die gesamte Industrie (sog. ?Glockenlösung?) abhängig. Dieser Zielwert beträgt ab 2013 jährlich 1,3 %. Die allgemeine Entlastung gemäß § 9b StromStG sowie § 54 EnergieStG gilt weiterhin.

DIN EN 16247-1 als Maßnahme für KMU zur Steuerentlastung

Für KMU können alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben werden, um in den Genuss einer Steuerentlastung nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG zu kommen. Das alternative System muss den Anforderungen von DIN EN 16247-1 entsprechen. In dieser Norm sind allgemeine Anforderungen von Energieaudits festgelegt. Der Aufwand für KMU, ein System gemäß DIN EN 16247-1 statt eines EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS einzuführen, ist ungleich geringer und das Verfahren unbürokratischer.

Besondere Ausgleichsregelung nach § 41 EEG

Unternehmen, die einen jährlichen Stromverbrauch von mindestens 10 GWh/a und einen Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 14 % erreichen, müssen zur Reduktion der EEG-Umlage ein zertifiziertes
EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS nachweisen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie ab 2013 einen Beitrag zur Energieeffizienz leisten müssen, um weiterhin Entlastungen der Energie- und Stromsteuer sowie der EEG-Umlage geltend machen zu können. Insbesondere die Einführung eines EnMS nach DIN EN ISO 50001 trägt nicht nur dazu bei, dass dies auch in Zukunft möglich sein wird, sondern führt erfahrungsgemäß auch zu einer Steigerung der Energieeffizienz, die einen finanziell mindestens ebenso positiven Effekt hat wie Ansprüche aus dem Energie und  Stromsteuergesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Matthias Voigtmann und Andreas Kopczewski
Energy Consulting Allgäu

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