Novellierung des EDL-G steht kurz vor dem Abschluss – was ändert sich?

22 März 2019

Am 31. Januar 2019 wurde der Referentenentwurf zur Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G) veröffentlicht, das Änderungen vorsieht zu jenem Gesetz, das die Pflicht zu Energieaudits für Nicht-KMU regelt. 2015 (bis 5. Dezember 2015) fand die erste Verpflichtungsperiode statt. Da das Energieaudit alle vier Jahre zu wiederholen ist, steht demnach 2019 die nächste Verpflichtungsperiode an.

Wurden 2015 einige Unternehmen überrascht durch die Energieauditanforderungen, wird auch 2019 erwartet, dass Viele die mit der Novellierung verbundenen Änderungen erst recht spät realisieren. Umso wichtiger ist daher, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, was 2019 auf die Unternehmen zukommt. Die wichtigsten Änderungen sind daher im Folgenden kurz beschrieben:

  1. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von maximal  500.000 kWh/a pro Jahr sind Unternehmen durch eine Bagatellregelung von der Energieauditpflicht befreit. Anmerkung: Ca. 3.500 Unternehmen sollen von dieser Regelung betroffen sein.
  2. Die vollständige, richtige und rechtzeitige Durchführung des Energieaudits muss innerhalb von sechs Wochen nach Auditabschluss dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mitgeteilt werden. Hierfür soll ein elektronisches Meldeportal eingerichtet werden.
  3. Energieauditoren sind verpflichtet, sich vor Auditdurchführung beim BAFA zu registrieren und hierbei die nun höheren fachlichen Qualifikationen (durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Bereich der betrieblichen Energieberatung) nachzuweisen. Dazu sollen die Richtlinien des BAFA für die Energieberatung Mittelstand anwendbar sein.

Kürzlich erfolgte im Bundestag die 2. und 3. Lesung des EDL-G, am 7. Juni 2019 dann der zweite Durchgang durch den Bundesrat. In den Wochen darauf wird das überarbeitete Gesetz durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und das EDL-G tritt in Kraft.

Möchten Sie mehr erfahren zu den bevorstehenden Änderungen und auch generell dazu, wie Sie sich als Unternehmen auf die zweite Verpflichtungsperiode vorbereiten können, so empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Webinar zu diesem Thema. Informationen hierzu finden Sie in unserer Akademie. Unter anderem stehen Webinare am 26.03.2019, 02.07.2019, 25.09.2019 und 17.10.2019 an. Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

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