Verpflichtende Energieaudits nach DIN EN 16247-1 in 2015/2016: Fazit aus Auditorensicht

27 Juli 2016

Nachdem auch die Fristverlängerung für die Durchführung von Energieaudits am 30.04.2016 ausgelaufen ist, beginnt das BAFA nun mit ersten, konsequenten Kontrollen. Unternehmen, die das Audit fristgerecht durchgeführt haben, können sich aber nicht nur aufgrund des vermiedenen Bußgelds glücklich schätzen.

Im Eilverf9025938-energie-lupe-gegen-ber-dem-hintergrund-mit-verschiedenen-association-bedingungen-vektor-illustrationahren hat die Bundesregierung Anfang des Jahres 2015 sämtliche Nicht-KMU, die bis zum 05.12.2015 weder mit der Einführung eines Energiemanagementsystem noch von EMAS begonnen haben, zur Durchführung von Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 verpflichtet. Damit mussten auf einen Schlag über 100.000 Unternehmen in Deutschland bis zum 05.12. desselben Jahren ihre Energieverbräuche unter die Lupe nehmen.

Viele Unternehmen, deren technische Abteilungen bisher schon chronisch unterbesetzt waren, sahen sich bereits bei der Datenaufnahme großen Herausforderungen gegenübergestellt. Die ECA entwickelte hierfür deshalb einen speziell an das Energieaudit angepassten technischen Erhebungsbogen, der den Verantwortlichen vor Ort einen Eindruck vermitteln sollte, welche Daten zur Berechnung von Hauptverbrauchern und Einsparpotentialen relevant sein können.

Die aufgezeigten Einsparungen fielen in den meisten Unternehmen überraschend hoch aus, entweder weil das entsprechende Potential bisher im Unternehmen nicht wahrgenommen worden war oder weil die Verantwortlichen zwar um das Vorhandensein wussten, aber die mögliche Einsparung in € vorher nie genau beziffert worden war. Insgesamt zeigte sich, dass trotz großer Unterschiede in der Datenlage bei allen von der ECA auditierten Kunden größere Optimierungspotentiale als erwartet aufgedeckt werden konnten.

Nach Ablauf der Gnadenfrist am 30.04.2016 hat das BAFA nun begonnen, die Unternehmen zum Nachweis über ein durchgeführtes Energieaudit aufzufordern. Auch Kunden der ECA sind hiervon bereits betroffen. Dabei wird zunächst die Einhaltung der Rahmenbedingungen geprüft und vor allem auf einen korrekten organisatorischen und zeitlichen Ablauf des Audits Wert gelegt. Bereits kleine Fristüberschreitungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer sich also rechtzeitig um die Durchführung des Energieaudits gekümmert hat, profitiert nun doppelt: Einerseits kann den BAFA-Kontrollen gelassen entgegengesehen werden, andererseits können nun bereits Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden.

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