Die revidierte ISO 50003 – Wesentliche Änderungen mit Einfluss auf Ihr Energiemanagementsystem

15 Mai 2022

Nachdem im Mai 2021 die revidierte ISO 50003 in englischer Sprache (und französischer Übersetzung) erschienen ist, steht nun auch die deutsche Übersetzung seit Mai 2022 zu Verfügung.

Ungeachtet dessen läuft bereits eine 2-jährige Übergangszeit, d. h. spätestens ab Mai 2023 richten sich alle Zertifizierungsstellen, die die ISO 50001 prüfen/zertifizieren, nach der neuen Fassung.

In einem früheren Artikel wurden bereits die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion aus 2014 allgemein und komprimiert dargestellt. In diesem Beitrag wird auf die markantesten Änderungen mit Einfluss auf Energiemanagementsysteme (EnMS) nach ISO 50001 eingegangen.

Fortlaufende Verbesserung

Eine wesentliche Änderung finden sich im Bereich der Forderung nach einer fortlaufenden Verbesserung:
Bei Überwachungsaudits darf nicht mehr eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung gefordert bzw. nachgewiesen werden. Es reicht aus, zu zeigen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung umgesetzt werden.

Bei Erst- und Rezertifizierungen bleibt jedoch die Forderung, dass eine fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachgewiesen werden muss, um die Zertifizierung (aufrecht) zu erhalten.

Da jedoch ohnehin schon in der alten ISO 50003 und in der ISO 50001 eine fortlaufende Verbesserung gefordert war, ergeben sich hier nicht wirklich Verschärfungen. „Fortlaufend“ erlaubt gemäß Definition, ein Zeitintervall mit Unterbrechungen (im Gegensatz zu „kontinuierlich).

Auditzeitermittlung

Unverändert zur Vorgängerversion, errechnet sich der Auditzeitaufwand gemäß Anhang A der Norm anhand der Anzahl des EnMS-wirksamen Personals sowie der Komplexität des EnMS. Bei letzterem sind nach wie vor die Kriterien

  • jährlicher Energieverbrauch,
  • Anzahl der Energiearten und
  • Anzahl der SEUs (wesentliche Energieeinsatzbereiche / energetische Hauptverbraucher).

Insbesondere die Gewichtung wurde verändert – Energieverbrauch und Energiearten werden mit je 25 % gewichtet, die Anzahl der SEUs mit 50 %. Von Bedeutung ist noch, dass nur diejenigen Energiearten berücksichtigt werden müssen, die für mindestens 80 % des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens, gemäß energetischer Bewertung, verantwortlich sind.

Auch gab es im Bereich des EnMS-wirksamen Personals Änderungen. Neu hinzugekommen sind Personen, die

  • für die Auslegung verantwortlich (mit Auswirkung auf die energiebezogenen Leistung),
  • für die Beschaffung (im Zusammenhang mit der energiebezogenen Leistung) zuständig,
  • für die Erarbeitung und Pflege von energiebezogenen Daten und deren Analyse verantwortlich,
  • für Prozesse in Verbindung zu den wesentlichen Energieeinsätzen (SEUs), inklusive saisonal bedingter Maßnahmen (z. B. Erntetätigkeiten, Gastronomiebetrieb), verantwortlich sind.

Dagegen sind der Beauftragte des Managements sowie Personen, die für die Wirksamkeit des EnMS verantwortlich sind, weggefallen. Die restlichen Personengruppen, u. a. die oberste Leitung und das Energieteam, sind nach wie vor berücksichtigt.

ISO-50001-zertifizierten Unternehmen wird angeraten, die im Anhang A der ISO 50003 aufgeführten Berechnungsformeln zu kennen und ggf. zu prüfen, inwieweit Anpassungen an Prozessen und Definitionen möglich sind. Etwas Spielraum gegeben ist bei der Definition der Energiearten sowie der SEUs und beim EnMS-wirksamen Personal.

Dies kann direkte Auswirkungen auf die Auditzeit haben, je nachdem ob bestimmte Schwellenwerte überschritten werden oder nicht.
Erwähnenswert ist, dass es sich bei den in Anhang A aufgeführten Auditzeiten, die sich anhand der Energiekomplexität und des EnMS-wirksamen Personals errechnen, um den Gesamtaufwand des Audits handelt, also inkl. Vor- und Nachbereitung (insbesondere Auditplan, Auditbericht). Jedoch muss mindestens 80 % des Aufwands für das eigentliche Audit (vor Ort oder in der neuen ISO 50003 auch „aus der Ferne“ zulässig, wie beispielsweise Telefonkonferenzen oder online-Meetings) erbracht werden.

Anhang A.6 listet noch Faktoren auf, die eine Anpassung, d. h. eine Verringerung oder Erhöhung, des Auditzeitaufwands nach sich ziehen können.
Der Aufwand kann verringert werden durch die Reife des Managementsystems oder belastbare Nachweise zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
Eine Erhöhung verursachen können beispielweise Veränderungen in der Organisation oder Energieerzeugungsprozesse (z. B. Dampferzeugung). Hier kann es sich lohnen den Kontakt zur Zertifizierungsgesellschaft zu suchen.

Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass sich die Anpassungen der ISO 50003 in erster Linie an Zertifizierungsgesellschaften richten, es jedoch für ISO-50001-zertifizierte Unternehmen dringend angeraten ist, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und ggf. die interne Auditierung daran zu orientieren.

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