Energiekostendämpfungsprogramm: Förderung bis Jahresende verlängert

18 Oktober 2022

Verlängerung Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Die Förderung durch das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) wurde bis zum Jahresende verlängert. Die veränderten Förderrichtlinien wurden am 6. Oktober im Bundesanzeiger dargestellt. Bisher antragsberechtigte Unternehmen können, nach einer zwischenzeitlichen Fristverlängerung für Anträge, nun eine Förderung rückwirkend vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 erhalten.

Hintergrund der Förderung

Hintergrund der Förderung ist, dass energieintensive Unternehmen (nach KUEBLL-Liste, ab Seite 84) und Privathaushalte mit den Folgen der steigenden Energiepreise zu helfen. Dafür hatte die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm beschlossen. Nach einem neuen Beschluss werden diese Programme in die Maßnahmen der Gas- und Strompreisbremse übergehen, wobei auch KMU außerhalb der KUEBLL-Liste berücksichtigt werden sollen. Um diesen Übergang bis zum Start der Preisbremsen zu ermöglichen, wird das EKDP nochmal bis Ende des Jahres verlängert.

Bewilligung durch EU-Kommission ausstehend

Für die Bewilligung der Monate der Verlängerung muss allerdings noch die Genehmigung seitens der EU-Kommission abgewartet werden.

Einfache Weiterförderung

Für Anträge, die bereits gestellt wurden, ist nur eine Ergänzung der neuen Fördermonate notwendig.

Bei Fragen rund um die genannte Verordnung und deren Verlängerung, aber auch weitere künftige Rechtsänderungen steht Ihnen das Team von ECA Concept gerne zur Verfügung.

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